WIR KÜMMERN UNS UM SIE
& sie profitieren
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ständige und zeitnahe Verbandsinfos
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kostenloser erhalt der Fachzeitschrift "Fahrschule"
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Tipps und Trends in Sachen Fahrschule und Ausbildung
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kostenlose Dokumente und Verträge zur Fahrschulverwaltung
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Infos und Hinweise im Wettbewerbsrecht
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Infos im Bereich Fahrlehrerrecht und Verwaltungsangelegenheiten
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Hilfestellung im Praktikum
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mündliche Auskünfte durch das Verbandsbüro
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Mentoring beim Schritt in die Selbstständigkeit
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Mentoring in allen Bereichen des Fahrschulwesen
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Infos auf Bezirksebene
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Austausch bei Bezirksversammlungen
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Verbandsnewsletter
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Verbandsrundschreiben / -Mails
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Besuch der jährlichen Mitgliederversammlung
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Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber dem Ministerium, den Verwaltungsbezirken und den unteren Verwaltungsbehörden
INKLUSIV-LEISTUNGEN
Vorteile auf der Hand!
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Kostenlose Lieferung der Zeitschrift „Fahrschule “
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Persönliche Auskünfte beruflicher Art
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Einsparung bei der Weiterbildung
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Weiterbildungsangebote
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Informationen über Webseite abrufbar
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Kostenlos Nutzung der Webseite für Stellenangebote
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Schnelle und aktuelle berufsständische Informationen
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Hilfe gegenüber der Prüforganisation
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Hilfe gegenüber der Verwaltung
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Informationen durch den Bezirk für den Bezirk
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Ständiger Ansprechpartner im Bezirk
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Hilfe bei Ausbildung und Prüfung zum Fahrlehrer
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Veranstaltung Verbandstag, Informationen und Austausch untereinander
EIN GROSSES TEAM
Gemeinsam mehr erreichen!
Der Fahrlehrerverband Pfalz wurde im Jahre 1945 gegründet, er hat es sich zur Aufgabe gemacht:
Verbandsmitglieder haben viel Vorteile. Sie sind durch den Verband immer aktuell über wichtige berufsständische Themen, wie zum Beispiel die Umsetzung der EU – Führerscheinrichtlinie oder die Reform Fahrlehrerrecht, informiert.
Sie erhalten Infos direkt über die Bezirksvorsitzenden, über E -Mails und den Newsletter des Verbandes, sowie direkt von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Praxisorientierte Hilfsmittel bei Gesetzesänderungen mit der Reihe „blauen Hefte“.
Der Verband hält direkt Kontakt zu den zuständigen Behörden.
WILLKOMMEN
Voraussetzung für die Mitgliedschaft
Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis oder Anwärterbefugnis. Der Antrag auf Aufnahme ist schriftlich zu stellen. Durch Eintritt in den Verband erkennt das Mitglied die Verbandssatzung als bindend an.